Die Schulkonferenz ist das oberste Beratungs- und Beschlussgremium jeder Hamburger Schule. Sie fördert laut § 52 des Schulgesetzes die Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräften und den sonstigen Mitarbeitenden der Schule.
Die Schulkonferenz berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und beschließt z. B. über den Antrag auf Durchführung eines Schulversuchs, Führung als Ganztagsschule oder Einrichtung von Betreuungsangeboten.
Sie entscheidet über die Hausordnung, Grundsätze von Arbeitsgemeinschaften, Neigungsgruppen und Wahlangebote, Grundsätze für die Mitwirkung von Eltern, Grundsätze für die Planung von Projektwochen und weiteren schulischen Veranstaltungen, Grundsätze für Angelegenheiten der Schülerbetreuung, Grundsätze für die Verwendung der Personal- und Sachmittel und verschiedene andere Dinge.